Stall- und Hofordnung

* Das Betreten der Stallungen und sonstiger Gebäude und Hallen ist verboten. Ebenso das Füttern der Tiere am Hof.

 

* Unsere Pferde und Ponys sind den Umgang und Trubel mit Kindern, die Maschinen und Fahrzeuge des Bauernhofes und die Arbeiten im angrenzenden Steinbruch gewöhnt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Pferde/Ponys Fluchttiere sind und sich trotz sorgfältiger Schulung unvorhergesehen erschrecken können und loslaufen wollen. in einer solchen Ausnahme-Situation kann es im schlimmsten Fall zum Sturz vom Pferd kommen.

 

* Ein normkonformer Reithelm und passendes Schuhwerk sind für die Teilnahme an Reiteinheiten (Febs®, Longestunden, Freireiten) verpflichtend.

 

* Die Kinder werden bei FEBS® Einheiten zu Beginn der Stunde am Reitplatz an den Reitpädagogen übergeben und am Ende der Einheit auch dort wieder abgeholt. Auch geplante Ausflüge in den Wald starten am Reitplatz.

 

* Bei Longestunden und Freireiten bitte 30 Minuten vor Beginn der Stunde am Hof sein, um das Pferd für die Einheit vorzubereiten. Nach Ende der Einheit und dem Versorgen der Pferde müssen die Kinder wieder abgeholt werden.

 

* Nach der Reiteinheit ist der Putzplatz wieder sauber und aufgeräumt zu verlassen, sowie das Zubehör für das Pferd korrekt zu versorgen und wegzuräumen.

 

 

* Bei Einheiten wird gelegentlich fotografiert und die Fotos für Werbezwecke verwendet. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitte um Bekanntgabe bei der Reitpädagogin.

 

* Für Hunde gilt die Leinenpflicht am gesamten Gelände.

 

* Müll (z.B. Zigarettenstummel, Taschentücher,...) vermeiden bzw. fachgerecht entsorgen.

 

* An Wochentagen an den vorgesehenen Plätzen (Auffahrt Rechte Seite knapp neben dem Koppelzaun) parken. 

 

* ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER *